Hundeschulenverzeichnis
Sonniger Trainingsplatz mit Agility-Huerde und Hundespielzeug auf einer Wiese, Startseite des Hundeschulenverzeichnisses

Hundeschulenverzeichnis

Hundeschulen in Deutschland, geordnet nach Ort

Dieses Verzeichnis führt Hundeschulen mit Anschrift, Erreichbarkeit und Trainingsschwerpunkt, sortiert nach Ort. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und tragen auf jeder Seite ihren Stand. Was die Quellen nicht ausweisen, bleibt leer statt geschätzt.

Einträge
84
Orte
77
Stand der Daten
11. September 2026

Orte mit den meisten Einträgen

Jeder Ort hat eine eigene Seite mit allen dort verzeichneten Hundeschulen, ihrer Anschrift und ihrem Leistungsumfang.

Baden-Württemberg

Karlsruhe

3 Einträge in diesem Verzeichnis.

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Bayern

Augsburg

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Berlin

Berlin

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Nordrhein-Westfalen

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Niedersachsen

Göttingen

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Hessen

Wetzlar

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Alle 77 Orte

Einordnung statt Aufzählung

Was die Angaben bedeuten, worauf bei der Auswahl zu achten ist und welche Begriffe in diesem Bereich immer wieder auftauchen.

Ratgeber

Was eine Hundeschule kostet

Was Hundeschulen für Gruppenstunde, Einzelstunde und Welpenkurs verlangen, welche Pflichtkosten aus Steuer, Versicherung und Tierarzt dazukommen.

Artikel lesen

Glossar

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für die Hundeausbildung

Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder die Ausbildung eines Hundes durch dessen Halter anleitet, braucht nach § 11 Absatz 1 Nummer 8f Tierschutzgesetz eine behördliche Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Die Erlaubnis setzt unter anderem einen schriftlichen Antrag und einen Sachkundenachweis voraus.

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Glossar

Sachkundenachweis für Hundetrainer

Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und soll belegen, dass eine Person über ausreichende Kenntnisse in Verhalten, Bedürfnissen und Ausbildung von Hunden verfügt. Form und Umfang der Prüfung legt die zuständige Behörde fest, es gibt keine bundeseinheitliche Prüfungsordnung.

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Glossar

Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Tierschutzgesetzes

Gewerbsmäßig im Sinn von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, auf eine gewisse Dauer angelegt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Diese Definition entscheidet, ob für eine Hundeausbildungstätigkeit überhaupt eine Erlaubnispflicht besteht.

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